Mit der Hobby-Drohne in die Luft: Nicht alles ist erlaubt 

Sie heißen Quadro- oder Hexacopter und es gibt sie in jedem großen Elektronikmarkt zu kaufen: Ferngesteuerte Flugobjekte werden immer beliebter. Schließlich ist es ein toller Freizeitspaß, die Privatdrohne über Nachbars Zaun oder den Park schweben zu lassen. Doch wer die Regeln für die Hobby-Fliegerei nicht kennt, läuft Gefahr, sich mächtig Ärger einzuhandeln. Hier sind für euch die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Drohnenbetrieb:

Darf ich meine Drohne überall starten?

Nein. Schließlich heben die Freizeitgeräte in den Luftraum ab – und für den gelten Regeln. So dürfen Drohnen zum Beispiel nicht in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flughäfen fliegen. Für Letzteres gilt als Faustregel eine Sicherheitszone von mindestens 1,5 Kilometer. Viele Städte haben zudem Sonderregeln erlassen. Berlin verbietet beispielsweise das Fliegen innerhalb des S-Bahnringes, es sei denn der „Pilot“ hat eine Sondererlaubnis. Und höher als 100 Meter darf man die Drohne auch nicht steigen lassen. 

Brauche ich für Multi- oder Mini-Helicopter eine Genehmigung?

Das kommt ganz darauf an, wie schwer das Hobby-Fluggerät ist. Grundsätzlich benötigen Besitzer für Geräte, die weniger als fünf Kilo wiegen, keine Erlaubnis – vorausgesetzt, sie verwenden die Drohne für die „Sport und Freizeitgestaltung“. Drohnen zwischen fünf und 25 Kilogramm sind genehmigungspflichtig. Alles, was schwerer ist, ist komplett verboten. Ist das Flugobjekt mit einer Kamera ausgerüstet, ist Vorsicht angesagt. Hier bewegt man sich in einem rechtlichen Graubereich. Denn wer Drohnenfotos oder -videos verkauft, nutzt sie gewerblich – und benötigt eine Genehmigung. Wer mit seiner Drohne rein privat filmt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann auf die Genehmigung verzichten.   

Wo bekomme ich die Genehmigung?

Bei der Luftfahrtbehörde. Jedes Bundesland hat eine. Der Spaß ist allerdings nicht ganz billig. In Berlin und Brandenburg kostet die Erlaubnis für ein Jahr beispielsweise 200 Euro. Für die Verlängerung werden 100 Euro fällig.

Darf ich mit meiner Drohne filmen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Generell gilt: Was sich von der Straße aus ohne Hilfsmittel nicht filmen lässt, darf die Drohne auch nicht aufnehmen. Filmaufnahmen hinter Nachbars Hecke sind also verboten. Kompliziert verhält es sich auch mit Aufnahmen von Menschen. Schließlich haben gefilmte Personen das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ sowie das „Recht auf Achtung der Privatsphäre“. Wer allerdings einen Platz filmt und dabei eine Menschenmenge mit auf dem Video hat, bewegt sich im grünen Bereich. Denn diese Menschen füllen rein zufällig das Bild. Direkt über eine Menschenmenge zu fliegen, ist allerdings verboten. Außerdem ist es wichtig, das ferngesteuerte Objekt immer im Blick zu haben. Die Drohne muss für denjenigen, der sie steuert, permanent sichtbar sein. Sonst wird eine Genehmigung fällig.

Was passiert, wenn ich mit meiner Drohne etwas beschädige?

Kollidiert der Quadrocopter mit einem PKW und zerkratzt den Lack der Seitentür, kann der Besitzer des Wagens Schadenersatz vom Drohnenpiloten verlangen. Was viele nicht wissen: Die normale Privathaftpflichtversicherung, die einspringt, wenn eine Person einer anderen Schaden zufügt, greift hier nicht. Sie bietet nur Schutz für Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, verursacht werden. Bei einer Drohne beziehungsweise einem Quadrocopter handelt es sich jedoch um ein versicherungspflichtiges Fluggerät. Daher ist eine spezielle Versicherung für Luftsportgeräte erforderlich, die separat abgeschlossen werden muss. Mancher Versicherer bietet eine derartige Police auch als Zusatzbaustein zur regulären Privathaftpflichtversicherung an. 

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  1. Problem Flugverbotszone: Wenn die Drohne nicht abhebt › Versicherung, Technik & Co. - […] Welche weiteren Regeln du als Hobby-Drohnen-Pilot beachten musst, kannst du in unserem Blog-Beitrag „Mit der Hobby-Drohne in die Luft“…

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