Wir erklären euch: Diebstahl & sicherer Gewahrsam

von | Mai 22, 2013 | Recht | 21 Kommentare

Max ist mit seinen Freunden im Park. Zum Fußballspielen lässt er sein Handy im Rucksack auf der Decke zurück. Er glaubt, die Tasche auch beim Bolzen gut im Blick zu haben. Doch als er zurückkommt, ist sie samt teurem Smartphone spurlos verschwunden. Nach einem ersten Schreck ist Max erleichtert: Er hat ja einen Schutzbrief für sein Gerät, inklusive Diebstahlschutz. Doch dieser hilft in dem Fall leider nicht, denn Max hat einen entscheidenden Punkt außer Acht gelassen: den sogenannten sicheren Gewahrsam. Klingt sehr abstrakt, ist aber von entscheidender Bedeutung.

Diebstahl ist einer der am häufigsten gemeldeten Schäden bei assona, genauer noch: der Diebstahl von Smartphones. Viele vergessen allerdings, dass ein Schutzbrief kein Freibrief ist, um völlig sorglos durchs Leben zu gehen. War während des Diebstahls der sichere Gewahrsam nicht gegeben, wird eine Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen. Damit euch das nicht passiert, möchten wir die Begriffe „einfacher Diebstahl“ und „sicherer persönlicher Gewahrsam“ genauer erklären und euer Bewusstsein dafür im Umgang mit euren Geräten schärfen.

Einfacher Diebstahl

Diebstahl ist das bekannteste Eigentumsdelikt des Strafgesetzbuchs und wird in Paragraph 242 geregelt.

§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Diese Definition beschreibt den sogenannten einfachen Diebstahl. Neben dieser Form gibt es auch noch besonders schwere Fälle des Diebstahls wie den Einbruchdiebstahl. Im Vergleich zu letzterem bedeutet einfacher Diebstahl die Entwendung von Gegenständen, die nicht in verschlossen Räumen oder Behältnissen untergebracht sind. Der Dieb muss also kein Hindernis überwinden, so dass keine Merkmale eines Einbruchs vorliegen. Dem Einbruchdiebstahl oder dem Raub werden wir uns demnächst etwas ausführlicher widmen.

Sicherer persönlicher Gewahrsam

Eng mit dem einfachen Diebstahl verbunden ist der Begriff sicherer Gewahrsam. Denn einfacher Diebstahl ist nur versichert, wenn sich das Gerät im sicheren Gewahrsam befunden hat. Dieser ist gegeben , wenn ein Zugriff auf das Gerät sofort bemerkt wird und abgewehrt werden könnte. Das versicherte Gerät muss sich im Blickfeld befinden beziehungsweise so nah sein, dass fremder Zugriff verhindert werden kann oder mindestens sofort entdeckt wird. Neben dem Blickkontakt spielt auch Körperkontakt eine wichtige Rolle. Hat man das Gerät nicht direkt im Blick, muss man es eng am Körper tragen, so dass man bemerken kann, wenn ein Dieb zugreift.

Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel,

  • … wenn man einschläft, ohne dafür zu sorgen, dass das Gerät nicht gestohlen werden kann.
  •  … wenn der Versicherte alkoholisiert und dadurch nicht mehr in der Lage ist, die Wegnahme seines Geräts zu verhindern oder überhaupt zu bemerken.
  • … wenn man das Gerät in Räumen aufbewahrt und sich dann entfernt, während gleichzeitig andere Personen Zutritt haben.
  • Kritisch ist auch das Tragen eines Rucksacks, einer Hand- oder Gürteltasche seitlich oder auf dem Rücken vor allem an Orten mit starkem Publikumsverkehr.

Eine allgemeingültige Aussage, welcher Fall versichert ist und welcher nicht, kann jedoch nicht getroffen werden. Bei jeder Schadensmeldung erfolgt grundsätzlich eine Prüfung des einzelnen Falls, bei der alle Umstände mit betrachtet werden, die wichtig für die Entscheidung sind.

Wie umfangreich die Sicherung sein muss, hängt auch davon ab, wie groß der Grad der Gefährdung an dem jeweiligen Ort und in der entsprechenden Situation ist. So wird beispielsweise in einer voll besetzten U-Bahn körperlicher Kontakt zum Smartphone – wie das In-der-Hand-Halten – oder Kontakt zum Verschluss der Tasche, in der sich das Gerät befindet, vorausgesetzt.

Zusätzlich sind auch der Wert des Geräts und die Überlegung, wie groß der Anreiz das Gerät zu stehlen ist, von Bedeutung für die Einschätzung der Gefahr. Lasst ihr zum Beispiel euer teures Smartphone auf dem Tisch eines Cafés liegen, um kurz zur Bar zu gehen und eine neue Bestellung aufzugeben, ist der sichere persönliche Gewahrsam eindeutig nicht gegeben.

Habt ihr noch Fragen zu dem Thema? Dann wendet euch an uns, wir helfen euch gern weiter.

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21 Kommentare

  1. Es ist gut dass die Begriffe hier so genau erklärt werden. Ich vertraue meiner Versicherung aber, dass sie den Schaden ersetzen werden. Ich bin schon seit Jahren dort, und habe noch nie etwas Negatives erlebt.

    Antworten
  2. Bei uns kam es letzte Woche leider zu einem Einbruch. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu erfahren, was der genaue Unterschied zwischen Diebstahl und sicherer Gewahrsam ist. Wir möchten uns aber sowieso gerne von einem Rechtsanwalt in dieser Hinsicht beraten lassen.

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  3. Mein Handy wurde mir auf einer Party geklaut. Ich bin mir nicht sicher ob ich den sicheren Gewahrsam erfüllt habe. Aber zum Glück kann ich eine Anwaltskanzlei für Strafrecht fragen.

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  4. Vielen Dank für die aufschlussreiche Erklärung zum Thema Diebstahl und sichere Gewahrsam. Mir wurde gestern mein Laptop in einer Bibliothek gestohlen. Es war wirklich ein Grenzfall, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob der Begriff „sichere persönliche Gewahrsam“ wirklich zutrifft. Ich werde wahrscheinlich einen Rechtsanwalt konsultieren müssen.

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  5. Wir brauchen einen Versicherungsexperten für Unternehmen. Diese soll uns helfen, dass Unternehmen gegen Diebstahl zu schützen. Schön, dass auch erklärt wird, was der Unterschied zu einem Gewahrsam ist.

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  6. Danke für diesen interessanten Beitrag! Gut zu wissen, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn man zum Beispiel einschläft, ohne dafür zu sorgen, dass das Gerät nicht gestohlen werden kann. Einer Freundin von mir wurde das Auto gestohlen. Da sie wusste wer der Täter ist, konnte sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen. Heutzutage ist es wichtig, achtsam zu sein. Vielen Dank für den tollen Artikel!

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  7. Mir ist leider vor kurzem mein laptop gestohlen worden. Super ärgerlich! Interessant mit dem einfachen Diebstahl und den schwereren Diebstählen. Leider wurde mein Laptop aus einem offenen Auto gestohlen. Hier stellen sich mir noch weitere Fragen. Ich werde dazu wohl einen Rechtsanwalt fragen müssen. Ich glaube, es ist eine gute Idee sich an einen Fachmann zu wenden.

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  8. Mein Gerät wurde mir auch mal gestohlen. Da bin ich tatsächlich eingeschlafen. Ich hatte das Gerät aber neben mir. Deshalb hat die Versicherung nicht gezahlt.

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  9. Ich möchte mehrere Räder gegen Diebstahl versichern. Interessant, dass der sicherer persönlicher Gewahrsam eng mit dem einfachen Diebstahl verbunden ist. Ich werde schauen, welche Versicherungen ich abschließen kann.

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  10. Mein Freund hat mir erzähl, dass er eine Smartphone-Versicherung gegen Diebstahl beantragt hat und ich wollte mehr darüber wissen. Ich habe schon 2 oder 3 Mal mein Handy verloren, denke ich aber bis jetzt, dass es gestohlen war. Vielleicht muss ich auch solche Versicherung für mein Smartphone machen.

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  11. Ich hätte nicht gedacht, dass der Diebstahl nur versichert ist, wenn sich der Besitzt auch in sicherer Gewahrsam befindet. Es ist immer wieder erstaunlich, wie verzwickt das ganze Thema ist. Mir wurde letztens mein Handy im Bus gestohlen und ich bin momentan unsicher, wie sich die Sache klären lässt. Ich glaube ich werde einen Rechtsanwalt nach Rat fragen müssen, wie sich der Diebstahlschutz bei mir auswirkt.

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  12. Guten Tag,

    mir wurden meine Kamera in einer vollbesetzten Bahn aus meiner Jackentasche geklaut, die mit einem Reissverschluss verschlossen war.
    Wie siehts hierbei aus?

    Antworten
    • Hallo Kosta, das können wir nicht zu 100 Prozent sagen, da wir nicht alle Details und Umstände kennen. Die Tatsache, dass sich die Kamera jedoch in der Jackentasche befand, die mit einem Reißverschluss verschlossen war, lässt auf persönlichen Gewahrsam schließen. Aber wie gesagt, hier müssten noch andere Punkte geklärt werden, wie z. B. wo sich die Jacke zum Diebstahlzeitpunkt befand – angezogen am Körper, in der Hand, auf dem Sitz etc. Daher sind solche Fälle immer individuell zu klären, mit dem jeweiligen Schadenssachbearbeiter.

      Grundsätzlich gilt: Persönlicher Gewahrsam und eine sichere Verwahrung liegen nur vor, wenn das Gerät derart gesichert oder getragen wird, dass das Risiko eines Verlustes durch Diebstahl vermieden oder zumindest unmittelbar bemerkt werden kann.

      Antworten
  13. Hallo Franz, auch hier können wir leider keine pauschale Aussage treffen. Hier spielen weitere Faktoren eine Rolle, die für die Entscheidung wichtig sind. Der jeweilige Sachbearbeiter kann dies ganz genau mit dir abklären. Deshalb wende dich doch am besten direkt an deine Versicherung. Eine rasche Schadensmeldung ist ohnehin sehr wichtig im Diebstahlsfall. Welche Infos und Dokumente du in der Regel dazu brauchst, kannst du dieser Seite hier entnehmen https://www.assona.com/de/beschaedigung-melden/diebstahl-melden/

    Antworten
  14. Ich hätte eine Frage, mein Handy (Iphone 6+) wurde mir gestohlen undzwar wie folgt: es war so circa um 18:10 als ich auf dem nach Hause weg war mit der Ubahn. die Ubahn war rappelvoll wie immer zu dieser Zeit. ich hatte mein handy in der voderen Jackentasche. jedoch als ich aus der Ubahn ausstieg war es nicht mehr da. habe es zum glück versichert und auch gegen einfachen Diebstahl. meine Frage wäre ob die Versicherung das bezahlen würde, das handy hatte ich gerade mal eine Woche und habe angst das mir das nicht ersetzt werden könnte 🙁

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  15. Hallo Sebastian, das kommt ganz auf den Fall an. Hier können noch weitere Faktoren für die Entscheidung wichtig sein. Wende dich dazu am besten an deine Versicherung. Der jeweilige Sachbearbeiter kann das genauer prüfen. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir als Blogger hier leider keine Rechtsberatung anbieten können.

    Antworten
  16. Hallo,
    Mir wurde das Handy in einer Disco aus der hinteren Hosentasche entwendet. Ich war nicht alkoholisiert und hatte engen Körperkontakt zum Gerät. Dennoch habe ich den Diebstahl nicht bemerkt.
    Habe ich somit den Aspekt „sicherer persönlicher Gewahrsam“ erfüllt oder nicht?
    Danke für die Hilfe!

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  17. Eine Mitführung des Gerätes im sicheren persönlichen Gewahrsam bedeutet, dass das Gerät unter Beobachtung ist, also Blickkontakt zum Gerät besteht, oder so eng am Körper getragen wird, dass der Zugriff eines Diebes unmittelbar bemerkt werden kann. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes, auch wenn das Gerät dort mit einem Schloss gesichert ist, sind die Voraussetzungen für einen persönlichen, sicheren Gewahrsam nicht mehr gegeben. Allerdings ist es immer schwierig, aufgrund einer allgemeinen Schilderung den Sachverhalt korrekt einschätzen zu können. Wir prüfen jeden Fall individuell und sehr genau und bräuchten im Schadensfall noch genauere Angaben zum Ablauf für eine endgültige Entscheidung.

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  18. Wenn ich mein Laptop mit einem Kensington Schloss in der Buecherei absichere und meinem Arbeitsplatz verlasse, ist es dann in „sichere persoenliche Gewahrsam“; da ich der Einzige bin der einen Schluessel besitzt.

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  19. Hallo Stephanie,

    da mein Fall etwas anders abgelaufen ist und von den guten Beschreibung die Sie erwähnen, trotzdem keines auf mein Fall zutrifft, würde ich gern über die folgende Konstellation ihre Meinung hören. Ich befinde mich in Köln in einem Cafe und mein Handy befindet sich auf dem Tisch. Ich schicke eine Sekunde vorher noch eine SMS und lege das Handy vor mir kurz neben mein Cafe auf dem Tisch um mein Cafe zu trinken und genau in diesem Moment, als ich mein Cafe Glas zurückstelle, bietet mir der Dieb XY eine Zeitung an welches er mir vor mein Gesicht und somit vor meinem Cafe und meinem Handy hält. Ich antworte mit ,,nein danke“ und er bewegt sich ganz schnell weg von mir, von dieser schnellen Bewegung bin ich so überrascht dass ich ihm hinter her schaue und sage ,,spinnst du“. Ich drehe mich in diesem Moment mit meinem Kopf wieder zurück und schaue auf mein Kaffe und das Handy ist weg. Ich renne aus dem Cafe und der liebe Herr ist nicht mehr zu finden.
    Ich hatte jederzeit Zugriff auf mein Handy und konnte es auch sehen und habe es mit meiner Hand auf dem Tisch gespürt, weil ein Finger von mir sich auf an dem Handy angelegt war.
    Was nun ? Zählt das auch zum sicheren Gewahrsam ?

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    • Vielen Dank für deinen Kommentar! Schadenfälle sind immer Einzelfallentscheidungen. Deine Schilderungen stellen nur Anhaltspunkte zum Ablauf dar. Gern setzt sich unser Kundenservice mit dir in Verbindung, um den Fall zu prüfen. Schicke uns dafür bitte eine Email mit deiner Versicherungs- und Telefonnummer an socialmedia@assona.com.

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