Problem Flugverbotszone: Wenn die Drohne nicht abhebt

Die Motoren bleiben stumm und deine Drohne will partout nicht in die Luft? Dann spielt die Technik vielleicht verrückt. Oder es liegt daran, dass du dich in einer Flugverbotszone, auch No Fly Zone (NFZ) genannt, und damit zum Beispiel in der Nähe eines Flughafens, befindest. Denn DJI, der führende Hersteller von Multicoptern im Consumer-Bereich, hat zahlreiche seiner Fluggeräte mit einer speziellen Software ausgestattet, die das Abheben in bestimmten Flugzonen verhindert. Gerade erst hat das chinesische Unternehmen auf die Sicherheitsdebatte zur Fußball-Europameisterschaft 2016 reagiert und seine Drohnen mit einer Software-Aktualisierung für Flüge über EM-Spielstätten gesperrt.

Geofencing: Sicherheit durch Drohnen-Software

Schon 2014 hat DJI das so genannte Geofencing in diverse Drohnen-Modelle integriert. Damit verfügen diese Mini-Fluggeräte über eine spezielle Software, die nationale Flugverbotszonen erfasst und die Drohnen daran hindert, diese zu überfliegen oder darin abzuheben. Nur wenn sich der Besitzer eine Flugerlaubnis, zum Beispiel für einen Videodreh, besorgt, lässt sich die Drohne über eine Autorisierung für die gewählte Flugverbotszone freischalten. 

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Die Liste der Verbotszonen für Drohnen ist lang. Generell gilt ein Flugverbot im Umkreis von 1,5 Kilometern um internationale deutsche Flughäfen. Auch über das Regierungsviertel, über Atomkraftwerke, Menschenansammlungen, Wohngebiete oder militärische Anlagen dürfen keine Hobby-Drohnen fliegen. Mach dich am besten mit den Bestimmungen vertraut, die in den einzelnen Bundesländern im Übrigen nicht einheitlich ausfallen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gibt auf ihrer Webseite Auskunft über sicheres Fliegen mit Flugmodellen und unbemannten Fluggeräten. Dort kannst du dich als Hobbypilot auch über die Kontrollzonen rund um die Flughäfen informieren.

Neue Regelungen geplant

Weil das BMVI, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur neue Gefährdungspotenziale in der zunehmenden Beliebtheit der Drohnen sieht, zum Beispiel durch Kollisionen oder Abstürze, plant es derzeit neue Regelungen für Multicopter. Künftig sollen beispielsweise alle Drohnen, die mehr als ein halbes Kilogramm wiegen, kennzeichnungspflichtig sein – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Die Registrierung soll sicherstellen, dass sich nach einem Missbrauch der Eigentümer identifizieren lässt. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist allerdings nicht bekannt.

Folgende Punkte solltest du unbedingt beachten, wenn du eine Drohne in den Luftraum abheben lassen willst:

  • Schließe unbedingt vor dem ersten Start eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab. Die ist Pflicht.
  • Nur wenn deine Drohne weniger als fünf Kilogramm wiegt, elektrobetrieben ist und du sie nicht für gewerbliche Zwecke nutzt, darfst du sie ohne Genehmigung fliegen.
  • Fliege niemals in eine Flugverbotszone! Hältst du dich nicht daran, machst du dich strafbar.
  • Fühlst du dich selbst von einer Drohne in deiner Privatsphäre belästigt oder gar bedroht, informiere die Polizei und handele nicht in Selbstjustiz.

 
Welche weiteren Regeln du als Hobby-Drohnen-Pilot beachten musst, kannst du in unserem Blog-Beitrag „Mit der Hobby-Drohne in die Luft“ nachlesen.

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