FAQ zum Fahrraddiebstahl: Wir geben Antworten auf die dringlichsten Fragen

von | Sep 4, 2020 | Bike & Co. | 2 Kommentare

Es ist ein Schock: An der Straßenlaterne, an der das Fahrrad angeschlossen war, prangt nur noch das kaputte Schloss. Keine Spur von Rad oder Dieb. So oder ähnlich ging es im Jahr 2019 mindestens 155.000 deutschen Bundesbürgern. Denn so viele Fahrraddiebstähle – mit einem Gesamtschaden von 110 Millionen Euro – hat die Polizei für dieses Jahr erfasst. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Egal wie gut das Rad angeschlossen ist, passieren kann es jedem. Doch was ist zu tun, wenn der erste Schreckmoment überwunden ist? Wie soll ich mich verhalten, wenn ich mein gestohlenes Rad plötzlich wiederentdecke? Und wie kann ich mein Bike künftig sicherer machen? Wir geben euch Antworten auf die brennendsten Fragen zum Fahrraddiebstahl.

Mein Fahrrad wurde geklaut? Was muss ich jetzt tun?

Ist das Rad weg, solltest du den Diebstahl möglichst schnell bei der Polizei anzeigen. Das geht mittlerweile sogar online. Genaue Angaben zum Bike und zum Diebstahl (wann, wo, …) können helfen, den Fall aufzuklären. Die polizeiliche Anzeige ist auch notwendig, wenn du den Fall bei deiner Versicherung geltend machen möchtest. Hast du eine Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung, melde den Diebstahl schnellstmöglich auch dort.

Welche Dokumente benötige ich für Polizei und Versicherung?

  • Angaben zum Fahrrad wie Hersteller, Marke, Farbe, Zubehör etc. – auch ein Foto ist oft hilfreich
  • Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, Kaufvertrag oder ähnliches
  • Rahmennummer, falls bekannt
  • Und falls du einen Fahrradpass besitzt, dann auch unbedingt den. Den gibt es zum Beispiel bei der Polizei, mittlerweile auch als App.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Versicherung?

Das ist ganz unterschiedlich. Bei der Hausratversicherung gibt es oft eine zwei- bis dreiwöchige Wartezeit, für den Fall, dass das Rad wieder auftaucht. Passiert dies nicht, wird der Fall abschließend bearbeitet. Bei anderen Versicherungen gibt es keine Wartezeit. Der Diebstahl wird direkt nach der Meldung bearbeitet.

Mein Fahrrad ist wieder aufgetaucht, aber die Versicherung hat schon gezahlt. Muss ich das melden?

Ja, unbedingt. Egal ob Hausratversicherung oder spezielle Fahrradversicherung – du bist verpflichtet, das aufgetauchte Rad zu melden. Aber keine Sorge, du musst die Entschädigung durch die Versicherung nicht zurückzahlen, sondern der Versicherung das alte Rad zur Verfügung stellen. Manchmal kannst du dir auch aussuchen, ob du lieber die Entschädigung zurückzahlst oder der Versicherung das wiedergefundene Rad überlässt.

Was kann ich tun, wenn ich mein gestohlenes Rad nach einiger Zeit wieder entdecke?

Wenn du den Verdacht hast, dass du dein gestohlenes Fahrrad wieder entdeckt hast, solltest du die Polizei verständigen. Hierbei kommt es natürlich auf die Situation an: Findest du dein Rad quasi herrenlos irgendwo auf der Straße? Oder wird es zum Verkauf auf dem Flohmarkt oder bei eBay angeboten? Hiervon hängt ab, was die Polizei tun kann. Laut Berliner Polizei können die Möglichkeiten dabei von aufgefundenem Diebegut über Hehlerei bis hin zu einem Tatverdacht wegen Fahrraddiebstahls reichen. Grundsätzlich gilt: Du solltest in der Lage sein, konkret nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um dein gestohlenes Fahrrad handelt, zum Beispiel indem du konkrete Merkmale angeben kannst. Dazu gehören:

  • Rahmennummer des Hersteller 
  • Nummer einer Fahrradkennzeichnung durch die Polizei oder andere Anbieter
  • Prägnante Lackierungen oder Verzierungen wie Aufkleber oder ähnliches 
  • Individuelle Beschädigungen

In jedem Fall empfiehlt die Berliner Polizei, nicht auf eigene Faust zu agieren und beispielsweise an mögliche Tatverdächtige heranzutreten, sondern die Beamten zu verständigen und ihnen das weitere Vorgehen zu überlassen.

Wie schütze ich mich künftig vor Fahrraddiebstahl?

Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, aber du kannst dennoch etwas tun, um dich vor Fahrraddiebstahl zu schützen. Hier unsere Tipps:

  • Schließe dein Fahrrad an belebten und gut einsehbaren Orten an.
  • Schließe dein Fahrrad nicht nur ab, sondern an. Such dir dazu stabile und starre Befestigungsmöglichkeiten wie Fahrradbügel oder Laternenmasten.
  • Dein Schloss sollte von guter Qualität sein. Hier musst du vermutlich etwas tiefer in die Tasche greifen. Aber das ist die Sache wert. Über gute Schlösser kannst du dich beim Fachverband VdS informieren oder direkt beim Fachhändler.
  • Informiere dich über eine passende Versicherung im Fachhandel: Ob E-Bike oder Fahrrad, ob Komplettpaket oder reiner Diebstahlschutz – lass dich von deinem Fahrradhändler über passende Schutzlösungen beraten. Der Abschluss einer Versicherung schützt dich zwar nicht vor einem Diebstahl, bietet aber im Falle eines Falles angemessenen Ersatz für dein gestohlenes Bike. 
  • Lass dein Rad kennzeichnen. Die Polizei bietet zum Teil kostenlose Rahmenfräscodierungen an. Frag einfach mal bei deiner nächsten Polizeidienststelle nach. Beim ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) kannst du nachschauen, wer sonst noch Codierungen in deiner Nähe anbietet.

Wie kann ich mich beim Kauf vor geklauter Ware schützen?

Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft, muss gut aufpassen, dass er keine Hehlerware erwischt. Lass dir vom Verkäufer den ursprünglichen Kaufbeleg zeigen. Ist das nicht möglich, solltest du aber mindestens einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen.

Habt ihr weitere Fragen zum Thema? Gern nehmen wir diese mit auf und beantworten sie. Postet eure Fragen einfach unten als Kommentar!

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2 Kommentare

  1. in unserem Mietshaus gibt es einen Keller in dem mehrere scheinbar neue Fahrräder gelagert werden, könnte das Lager von Dieben sein – wer genau den Keller nutzt weiß ich nicht

    Antworten
  2. Vielen Dank für diesen Artikel zu Fahrraddiebstählen. Gut zu wissen, dass man das direkt der Polizei melden sollte. Ich habe das getan, aber von der Polizei kommen keine Ergebnisse. Ich werde mich mal an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden.

    Antworten

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